Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, ist landesweit für die Organisation der Rückführung von ausländischen Staatsangehörigen zuständig. Sammelrückführungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe finden sämtlich in den südosteuropäischen Raum (Balkanstaaten) statt. Die jeweiligen Aufträge umfassen sowohl einzelne, als auch mehrere Zieldestinationen. Diese Charterflüge müssen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung an Bord des Luftfahrzeugs von geeignetem Sicherheitspersonal begleitet werden. Zudem ist auch eine (fach)ärztliche Begleitung notwendig.
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