Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg plant in 2024 und 2025, für drei verschiedene Beratungsgebiete die zivilrechtliche Mieterberatung fortzusetzen. Die Gebietszuschnitte teilen sich wie folgt auf:
Beratungsgebiet 1: Bezirksregionen Schöneberg-Nord, Schöneberg-Süd, Friedenau
Beratungsgebiet 2: Bezirksregionen Tempelhof, Mariendorf
Beratungsgebiet 3: Bezirksregionen Marienfelde, Lichtenrade
Mit der Aufteilung der Bezirksfläche in diese drei Beratungsgebiete soll eine dezentrale, kleinteilige Beratung sichergestellt werden, um insbesondere weniger mobilen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu erleichtern.
Die sich bewerbenden Anbieter können sich in ihrem Angebot auf ein Gebiet beschränken oder auch mehrere Beratungsgebiete in Betracht ziehen (siehe Aufteilung in Lose unter 5).
Lose (3)
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