Dienstleistungen für die Entsorgung und Verbrennung von entwässertem Klärschlamm in einer Monoverbrennungsanlage einschließlich Phosphorrückgewinnung für die Kläranlage Wolfratshausen
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Auftraggeber
Abwasserverband Isar-Loisachgruppe vertreten durch die Verbandsvorsitzenden Dr. Manfred Fleischer und Dr. Sabine Gus-Mayer
Der Abwasserverband Isar-Loisachgruppe vergibt die Aufgabe der fachgerechten Entsorgung (Thermische Verwertung) des auf der Kläranlage Wolfratshausen anfallenden, mit Zentrifugen entwässerten Klärschlammes. Die Verwertung hat in einer Monoverbrennungsanlage mittels Monoverbrennung einschließlich Phosphorrückgewinnung gemäß den Vorschriften der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV) zu erfolgen. Der ausgefaulte Klärschlamm wird mit Zentrifugen unter Zugabe von Polymeren auf der Kläranlage entwässert. Jährlich fallen ca. 4 300 – 4 500 Tonnen entwässerter Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von durchschnittlich ca. 22 % (Schwankungsbreite 20 bis 24 %) an. Der PFT-Wert übersteigt teilweise den Vorsorgewert, so dass eine landwirtschaftliche oder landbauliche Verwertung des Klärschlamms nicht möglich ist. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) vom 27.09.2017 hat das Gebot zur Phosphorrückgewinnung Rechtsverbindlichkeit erhalten. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, dass er – unabhängig davon, dass die Phosphorrückgewinnung erst ab dem 01.01.2029 verpflichtend sind - bereits jetzt eine Entsorgung nach den Vorgaben der AbfKlärV wünscht. Der Klärschlamm ist daher ab Auftragsbeginn einer Monoverbrennung mit anschließender Phosphorgewinnung aus der anfallenden Asche zuzuführen. Es sind daher mit dem Angebot Angaben zu den angefahrenen Verbrennungsanlagen zu machen.
Lose (1)
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