Frist abgelaufen

Dienstleistungsvertrag Beförderung von Briefsendungen für das sächsische Justizressort

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Auftraggeber

Oberlandesgericht Dresden

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
25. März 2024
Veröffentlichungsdatum
16. Februar 2024

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizbehörden. Die Postdienstleistung umfasst den Abhol-Service des gesamten Postausgangs (darin enthalten Briefe bis 20g, von 21g-50g, von 51g-500g, von 501g-1.000g und Sondergrößen bis 1.000g, sowie Übergabe-Einschreiben, Einwurfeinschreiben, Einschreiben-Eigenhändig und Einschreiben mit Rückschein) sowie den Bring-Service sämtlicher an die jeweiligen Justizbehörden adressierter Postsendungen, einschließlich der Leerung von Postfächern der betreffenden Justizbehörden, sowie die Abholung der Fundbriefe bei der Deutschen Post AG für die jeweiligen Justizbehörden. Die Anlieferung der Briefsendungen aus den Postfächern hat Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr zu erfolgen. Die jeweiligen Behördenleitungen können im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer abweichende Zeiten vereinbaren Der Abhol-Service beinhaltet die Abholung bei den jeweiligen Justizbehörden, ggf. auch bei den Außenstellen, den Aufdruck eines Klischees (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. der jeweiligen Behördenleitung), die Frankierung und Zustellung gegenüber dem Adressaten innerhalb Deutschlands, die Frankierung und Beförderung von Briefsendungen in das Ausland zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG, Abholung der freigemachten Gefangenenpost bei den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG. Die Abholung hat Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr zu erfolgen. Die jeweiligen Behördenleitungen können im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer abweichende Zeiten vereinbaren. Nachunternehmer sind keine Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich am nächsten Werktag an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Alle Briefsendungen innerhalb Deutschlands müssen spätestens am dritten Werktag nach dem Tag der Abholung beim Empfänger abgeliefert werden. Die Zustellung hat auch am Samstag zu erfolgen. Bedingung: gültige Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen

Lose (5)

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