Das Saarland, vertreten durch das Landesamt für Zentrale Dienste (LZD), erhält durch Beschluss der Nachlassgerichte im Rahmen von Fiskalerbschaften regelmäßig Eigentum an Liegenschaften. Um die Verkehrssicherheit dieser Liegenschaften zu gewährleisten, sind Objektkontrollen im Rhythmus eines jeden Quartals durchzuführen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung dieser regelmäßigen Objektkontrollen zur Unterstützung des Saarlandes bei der Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflichten für die im Eigentum des Landes stehenden Fiskalerbschaftsobjekte im Zeitraum eines Jahres, beginnend vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2027, in Form eines Rahmendienstleistungsvertrages.
Dienstleistungsvertrag (Rahmenvereinbarung) zur Durchführung von Objektkontrollen bei Fiskalerbschaften des Saarlandes
Lose (1)
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