Frist abgelaufen

Digitalisierung sowie Vernichtung von Akten im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) in RLP

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Auftraggeber

Landesamt für Soziales, Jugend & Versorgung RLP

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
27. Mai 2024
Veröffentlichungsdatum
30. April 2024

Beschreibung

Für die elektronische Aktenführung, welche die Digitalisierung der laufenden Akten im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) zum Gegenstand hat, benötigt der Auftraggeber (AG) ein Gesamtdienstleistungspaket. Die Papierakten sollen partienweise an den vier Standorten des AG abgeholt und anschließend nach Leistungsvorgaben beim Auftragnehmer (AN) verarbeitet werden. Die Daten der gescannten Dokumente sind regelmäßig vom AN bereitzustellen, damit sie zeitnah in das Dokumentenmanagementsystem des AG übernommen werden können. Nach der Verarbeitung und Übernahme der digitalisierten Akten in das Dokumentenmanagementsystem müssen die Papierakten beim AN für einen Zeitraum von einem Monat datenschutzkonform aufbewahrt und anschließend vernichtet werden. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der digitalen Bereitstellung der Akten an den AG. Die Freigabe zur Vernichtung wird vom AG in Textform erteilt. In Los 1 sollen insgesamt rund 6,3 Millionen Blatt aus etwa 45.000 Akten digitalisiert werden. Bei einer Blattzahl der Akte bis 150 wird die Akte komplett übermittelt und gescannt; bei einer Blattzahl über 150 trifft der AG vor Übermittlung an den AN eine Auswahl der einzuscannenden Unterlagen und übermittelt diese entheftet in einem Briefumschlag je Akte. Eine Rückführung der Akten bzw. Aktenteile an den AG ist nicht erforderlich. Gegenstand von Los 2 sind die derzeit nicht laufenden Archivakten, die bei Eingang eines Neufeststellungsantrags o.Ä. reaktiviert und zu laufenden Verfahren werden. Landesweit fallen monatlich ca. 4.000 entsprechende Verfahren an. Die Papierakten sollen im Turnus von 14 Kalendertagen an den vier Standorten des AG abgeholt und anschließend nach Leistungsvorgaben beim Auftragnehmer (AN) verarbeitet werden. Die Daten der gescannten Dokumente sind regelmäßig vom AN bereitzustellen, damit sie zeitnah in das Dokumentenmanagementsystem des AG übernommen werden können. Nach der Verarbeitung und Übernahme der digitalisierten Akten in das Dokumentenmanagementsystem müssen die Papierakten beim AN für einen Zeitraum von einem Monat datenschutzkonform aufbewahrt und anschließend vernichtet werden. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der digitalen Bereitstellung der Akten an den AG. Die Freigabe zur Vernichtung wird vom AG in Textform erteilt. Insgesamt sollen monatlich rund 560.000 Blatt digitalisiert werden. Bei einer Blattzahl der Akte bis 150 wird die Akte komplett übermittelt und gescannt; bei einer Blattzahl über 150 trifft der AG vor Übermittlung an den AN eine Auswahl der einzuscannenden Unterlagen und übermittelt diese entheftet in einem Briefumschlag je Akte. Eine Rückführung der Akten bzw. Aktenteile an den AG ist nicht erforderlich.

Lose (2)

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