Öffentliche Ausschreibung

Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr gemäß Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

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Auftraggeber

Saale-Holzland-Kreis

Wichtige Fristen

Keine Fristinformationen verfügbar

Beschreibung

1. Die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist als Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt. 2. Ein Antrag auf eigenwirtschaftliche Erbringung der von dieser Vorinformation erfassten Verkehrsleistungen ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Der Fristlauf wird durch Veröffentlichung dieser Vorinformation in Gang gesetzt. 3. Der zur direkten Vergabe beabsichtigte öDA enthält für die erfassten Verkehre verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a PBefG, welche in einem Ergänzenden Dokument des Auftraggebers enthalten und maßgeblich sind für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Das Ergänzende Dokument ist abrufbar unter: https://www.saaleholzlandkreis.de/wirtschaft/oepnv/. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anforderungen gem. § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zuzusichern sind und eigenwirtschaftliche Antragsteller verpflichtet sind, die dauerhafte Kostendeckung der beantragten Verkehrsleistungen mit dem Genehmigungsantrag substantiiert darzulegen und zu gewährleisten. Die von dieser Vorinformation erfassten Verkehrsleistungen sind ab dem 9. August 2027 als Gesamtleistung zu erbringen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. 5. Mit dieser Vorinformation kommt der Saale-Holzland-Kreis seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für die beabsichtigte Direktvergabe liegen die Anforderungen nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vor und werden während der Laufzeit von 10 Jahren des öDA dauerhaft sichergestellt. 6. Gegen die beabsichtigte Direktvergabe kann bis zum Ablauf der Jahresfrist gem. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, der an die folgende Vergabekammer zu richten ist: Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Deutschland; Postanschrift: Postfach 2249, 99403 Weimar, Telefon: 0361/ 573321276, Telefax: 0361/ 573321059, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de

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