Direktvergabe Übergangsvertrag über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aufgrund eines ausschließlichen Rechts auf Linie: 110, 300, 710, 7377, 7379-7386, 7389, 7392, 7394-7397, 7399, 7546, 7586, 7587, 8301-8304 im Landkreis Bodenseekreis n. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c) VgV bis zur wettbewerblichen Ausschreibung
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