Öffentliche Ausschreibung

Direktvergabe von Personenbeförderungsleistungen für die Linie 450 "Mosenberg-Auerbach-Weidlwang-Pegnitz"

Was möchten Sie mit dieser Ausschreibung tun?

Auftraggeber

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS)

Wichtige Fristen

Keine Fristinformationen verfügbar

Beschreibung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich entgegen der Angabe unter Ziffer 2.1 zur Verfahrensart um eine Direktvergabe i.S.d. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 3 PBefG handelt. Soweit dort als Verfahrensart ein "Wettbewerbliches Vergabeverfahren" angegeben ist, erfolgte dies nur, weil dies ein Pflichtfeld ist und keine andere passende Auswahlmöglichkeit bestand. Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste direkt an die Firma RBO Regionalbus Ostbayern GmbH (in 93055 Regensburg) und an die Firma Cermak GmbH & Co. KG (in 91275 Auerbach/Opf.) zu vergeben. Die Betriebsaufnahme erfolgt am 01.06.2027 und endet zum 31.03.2028. Die Vergabe der Verkehrsleistungen der Linie 450 erfolgt als Gesamtleistung gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst rund 91.762 Fahrplankilometer p.a. Festverkehr und 1.446 Fahrplankilometer p.a. Rufbusverkehr (bei einem Abrufgrad von 100 % und Bedienung jeweils aller Haltestellen). Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste der VGN-Linie 450. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgender VGN-Linie: 450 „Mosenberg - Auerbach - Weidlwang - Pegnitz“. Das ergänzende Dokument (vgl. 5.1 C) enthält eine detaillierte Übersicht mit der Nennung der jeweiligen Bedienungsstrecke sowie den entsprechenden Fahrplan. Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von der Linie abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge kann sich die Linie ändern, neue Haltestellen hinzukommen oder heutige wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

Lose (1)

Interessiert an dieser Ausschreibung?

Melden Sie sich kostenlos an und erhalten Sie automatische Benachrichtigungen für ähnliche Ausschreibungen mit KI-gestützter Analyse.

Tägliche E-Mail mit passenden Ausschreibungen
KI-Analyse der Vergabeunterlagen
Anforderungen & Fristen auf einen Blick
Entscheider & Ansprechpartner finden
Jetzt kostenlos registrierenKeine Kreditkarte erforderlich