Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich entgegen der Angabe unter Ziffer 2.1 zur Verfahrensart um eine Direktvergabe i.S.d. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 3 PBefG handelt. Soweit dort als Verfahrensart ein "Wettbewerbliches Vergabeverfahren" angegeben ist, erfolgte dies nur, weil dies ein Pflichtfeld ist und keine andere passende Auswahlmöglichkeit bestand.
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