Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (Betreiber). Die Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 ÖPNVG NRW. Der vergebene ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Kleinen Bündels und des Kleinen AST-Bündels gemäß Nahverkehrsplan 2024 des Kreises Unna. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW im Gebiet des Kreises Unna sowie abgehender Linien auf die Gebiete angrenzender Aufgabenträger. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste und Linienbedarfsverkehre. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden.
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