Frist abgelaufen

Dokumentationsstelle Luftverschmutzung und Gesundheit (LUDOK 2026+)

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.08.2025
Angebotsfrist
25.09.2025
Das Umweltschutzgesetz (USG) verpflichtet den Bundesrat zur Beurteilung von schädlichen oder lästigen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen Immissionsgrenzwerte (IGW) festzulegen (Art. 13 USG). Das Gesetz enthält einen verbindlichen Katalog von Kriterien, wie diese IGW festzulegen sind. Basierend auf dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung sind IGW u.a. so festzulegen, dass Immissionen unterhalb dieser Werte Menschen, Tiere und Pflanzen nicht gefährden und die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören (Art. 13 und 14 USG). Wenn für einen Schadstoff keine IGW bestehen, gelten die Immissionen als übermässig, wenn sie Menschen, Tiere und Pflanzen gefährden und die Bevölkerung in ihren Wohlbefinden erheblich stören (Art. 2 Abs. 5 LRV). Die Behörde muss beurteilen, ob die ermittelten Immissionen übermässig sind (Art. 30 LRV). Das BAFU - als Umweltfachbehörde des Bundes - hat die Aufgabe, den fortschreitenden Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse über gesundheitliche Auswirkungen von Luftschadstoffen zu verfolgen, die Immissionen zu bewerten, die Bevölkerung zu informieren und dem Bundesrat nötigenfalls Antrag auf eine Anpassung der Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) zu stellen. So ist die Untersuchung der Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die Gesundheit der Bevölkerung ein prioritäres Forschungsthema im Forschungskonzept 2025-2028 des BAFU (Schwerpunkt II – Immissionsschutz, Forschungsbereich 8 Luft, prioritäre Forschungsthemen: Bewertung von Immissionsgrenzwerten und kritischen Belastungswerten zum Schutz von Mensch und Umwelt; Untersuchung chronischer Wirkungen durch Luftschadstoffe und des gesundheitlichen Nutzens abnehmender Belastung; Bewertung des Gesundheitsrisikos aufgrund von Kombinationswirkungen verschiedener Luftschadstoffe, inklusive Feinstaubkomponenten, Ozon und Bioaerosolen; Interaktionen von klima- und luftschadstoffbedingten Effekten auf die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme). Um den fortschreitenden Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse über gesundheitliche Auswirkungen von Luftschadstoffen zu verfolgen und aktuelle Fragestellungen über Gesundheitsauswirkungen zu untersuchen, vergibt das BAFU den Auftrag, die wissenschaftliche Literatur laufend zu sichten, zu sammeln, zu kommentieren und zusammenfassend zu beurteilen. Die Dokumentations- und Informationsstelle soll in den nächsten vier Jahren weitergeführt werden. Das Pflichtenheft dient als Grundlage für die Offertstellung.

Zeitplan

Veröffentlichung
07.08.25
Abgabefrist
25.09.25
Vertragsbeginn
01.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bern, Deutschland
E-Mail
luftreinhaltung@bafu.admin.ch
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Telefon
+41584629311
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Website
https://www.bafu.admin.ch
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Eignungskriterien37 KB24 Seiten
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