Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST) ? organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg ? beabsichtigt, im Auftrag der Feuerwehr Hamburg Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes an gemeinnützige Organisationen zu vergeben.
Grundlage: § 14 Abs. 1 Satz 2 Hamburgisches Rettungsdienstgesetz
Voraussetzung: zugelassene Mitwirkung im Katastrophenschutz
Durchführung der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst in Form von fünf Rettungswagen (RTW)
Lose (1)
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