Frist abgelaufen

Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein

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Auftraggeber

Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
23. August 2024
Veröffentlichungsdatum
15. Juli 2024

Beschreibung

Das Ministerium für Soziales, Jugend. Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Integrationsamt des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) möchte die Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein vergeben. Gem. § 185 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) i. V. m. § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden. Ein wichtiges Instrument zum Erreichen der Ziele ist die Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen in Inklusionsbetrieben nach § 215 ff. SGB IX. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Abs. 2 SGB IX geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Förderung als Inklusionsbetrieb setzt voraus, dass mindestens 30 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind, deren Teilhabe an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen sollte in der Regel 50 % nicht überschreiten. Für eine Förderung müssen in Schleswig-Holstein mindestens fünf Personen der Zielgruppe beschäftigt werden. Inklusionsbetriebe unterliegen einer mehrdimensionalen Erwartungshaltung. Gefragt sind sowohl wirtschaftliche Effektivität und gesellschaftliche Wertschöpfung als auch eine angemessene Beschäftigungskultur. Gängige Kennzahlensysteme greifen hier zu kurz bzw. bilden die Leistungen der Inklusionsbetriebe nur unzureichend ab. Das Integrationsamt Schleswig-Holstein hat die ausgeschriebene Leistung zunächst in der Form eines Projektes erprobt. Im Rahmen des Modellprojektes wurde die Jahresabschlüsse der geförderten Inklusionsbetriebe analysiert. Es wurden betriebsbezogene Einzelberichte über die wirtschaftliche, personelle und inklusive Situation der Betriebe erstellt. Aufgrund der Erstellung der Einzelberichte entfällt für die Inklusionsbetriebe das jährliche Berichtswesen an das Integrationsamt. Die Projektdauer hat gezeigt, dass eine betriebswirtschaftliche und fachliche begleitende Beratung zum Erfolg der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen und dem Erhalt der Arbeitsplätze beiträgt. Das Projekt läuft zum 31.12.2024 aus. Eine Fortführung ist geplant. Aufgrund des förmlichen Vergaberechts muss die Fortführung des Projektes ausgeschrieben werden. Ziel dieses Projektes soll es auch weiterhin sein, einen laufenden Überblick / Einblick über die bestehenden Inklusionsbetriebe aus betriebswirtschaftlicher, aber auch aus fachlich / sozialer Sicht hinsichtlich ihrer Inklusionsleistung zu bekommen. Das bisher entwickelte Monitoringsystem soll ohne Informationsverlust fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Dieses soll die betriebswirtschaftliche Situation und die jeweiligen inklusiven Personalkonzepte abbilden und bewerten. Darüber hinaus soll die Verlängerung der betriebswirtschaftlichen und fachlichen begleitenden Beratung die Inklusionsbetriebe bei der Bewältigung der seit 4 Jahren anhaltenden Wirtschaftskrisen (Corona, Ukraine, Inflation und Personalmangel) und der damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen unterstützen. Es sollen die bestehenden Inklusionsbetriebe, aber auch ggf. Neugründungen sowie auch das Integrationsamt selbst in fachlichen und wirtschaftlichen Fragen unterstützt werden.

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