Frist abgelaufen

Durchführung von Bodenbetriebsaufgaben – Execution of ground operations – Satellite Ground Operations (SGO) für 2025 - 2027 mit optionaler Verlängerung für die Jahre 2028 und 2029

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Auftraggeber

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberpfaffenhofen

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
02. Oktober 2024
Veröffentlichungsdatum
28. August 2024

Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist es die Sicherstellung des reibungslosen Betriebes der DLR-eigenen Satellitenbodenstation in Oberpfaffenhofen im Rahmen von Bodenbetriebsaufgaben am Deutschen Raumfahrtkontrollzentrum GSOC (German Space Operations Center) durch Übernahme von Unterstützungsleistungen von GDS Personal (Ingenieuren) für verschiedene Satellitenbetreuungsmissionen. Der sichere und ununterbrochene Satellitenbetrieb steht über allen Aufgaben. Das Personal des zukünftigen Auftragnehmers, das am Betrieb der Bodenstation beteiligt ist, muss über die Sicherheitsüberprüfung Ü1 für vertrauliche Aufträge verfügen. Der potentielle Auftragnehmer wird gemäß den Vorschriften des Geheimschutzhandbuches (GHB) mit Ausstellung des Sicherheitsbescheides (Ziff. 2.4.1 GHB) in die Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungs-gesetzes (SÜG) und des GHB in der jeweils geltenden Fassung aufgenommen. Der potentielle Auftragnehmer erkennt die Bestimmungen des Geheimschutzhandbuches (GHB) einschließlich der Anlagen in der jeweils geltenden Fassung als rechtsverbindlich an und verpflichtet sich, alle erforderlichen organisatorischen, personellen und materiellen Geheimschutzmaßnahmen gemäß Maßgabe des GHB zu treffen. Sofern die Bewerber diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie nicht an der Ausschreibung teilnehmen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Satellitendatenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz vor Sicherheitsbedrohungen der Bundesrepublik Deutschland durch Verbreitung hochwertiger Erdfernerkundungsdaten - SatDSiG). Zu beachten ist weiterhin Folgendes: Die Vorgaben des für das Projekt geltenden Exportkontrollrechts müssen Berücksichtigung finden, dies betrifft insbesondere den Umgang mit Gütern unter der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EG Dual-Use Verordnung (EG VO 428/2009), der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und der Export Administration Regulations (EAR).

Lose (1)

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