Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um die Durchführung von Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG. Hauptaufgabe stellt das Durchsuchen von Fluggästen sowie deren Hand- und Aufgabegepäck dar. Ziel der Durchsuchungen ist die Verhinderung des Einbringens von verbotenen Gegenständen in den Sicherheitsbereich des Flughafens.
Die Luftsicherheitskontrolldienstleistungen am Flughafen BER werden zukünftig in 2 Losen erbracht, über welche jeweils separate Rahmenverträge abgeschlossen werden. Die Losaufteilung resultiert maßgeblich aus der auch physischen/örtlichen Trennung nach Terminal 1 und Terminal 2 sowie einer auf Personal-Effizienz ausgerichteten Zuordnung sekundärer Kontrollbereiche.
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Die gegenständliche Leistung bezieht sich auf die Lose 1 und 2:
Los 1: Terminal 1
Los 2: Terminal 2