Die Inhalte der ausgeschriebenen Leistungen dienen der Umsetzung verschiedener Rechtswerke zugunsten einer prioritären Vogelart, für die Brandenburg die Hauptverantwortung innerhalb von Deutschland hat: - EU-Vogelschutz-Richtlinie, aus der für die Großtrappe als Anhang-1-Art besondere Ansprüche an den Schutz der Art und ihrer Lebensräume hervorgehen - BNatSchG und BbgNatSchAG inkl. der Anlage 1 zu § 15 ("Schutz Europäischer Vogelschutzgebiete") - Bonner Konvention für den Schutz wandernder Arten, in der es als Unterabkommen ein "Memorandum of Understanding" für die Großtrappen in Mitteleuropa gibt.
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