Öffentliche Ausschreibung

Durchführungsträger für den Offenen Ganztag an den Grundschulen Kirsten Boie Schule und Willinghusen

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Auftraggeber

Gemeinde Barsbüttel

Wichtige Fristen

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Beschreibung

Die Kirsten Boie Schule ist eine 4-zügige Grundschule, die seit dem Schuljahr 2015/16 als anerkannte Offene Ganztagsschule geführt wird. Aktuell werden 367 Schülerinnen und Schüler (SuS) in 17 Klassen und einer DaZ-Klasse unterrichtet, wovon derzeit rund 270 SuS die Angebote des Offenen Ganztags nutzen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die 3-zügige Grundschule Willinghusen befindet sich im ca. 2 km entfernten Ortsteil Willinghusen und arbeitet seit dem Schuljahr 2014/15 als Offene Ganztagsschule. Aktuell finden 248 SuS in 11 Klassen Platz. Den Offenen Ganztag besuchen hiervon 206 Kinder. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Schulen sind in den letzten Jahren zunehmend aufgewachsen. Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung ist mit anhaltend hohen Schülerzahlen zu rechnen. Zudem hat sich die Teilnahmequote am Offenen Ganztag in den letzten Jahren stetig erhöht. Daher ist tendenziell von weiter steigenden Teilnehmerzahlen auszugehen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Vertragsverhältnis mit dem derzeitigen Kooperationspartner des Offenen Ganztags endet zum 31.12.2026. Die Gemeinde Barsbüttel (nachfolgend Gemeinde) sucht daher zum 01.01.2027 einen Durchführungsträger des Offenen Ganztags (nachfolgend Träger) für beide Grundschulstandorte. Die Durchführungsträgerschaft beinhaltet die Koordination und Durchführung der Offenen Ganztags- und Betreuungsangebote durch eigenes Personal des Trägers, das Personalmanagement und die Verwaltungsbearbeitung. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung ihrer Inhalte, Methoden und Angebotsformen erfolgt im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen gemäß § 6 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchuIG SH), § 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und unter Anwendung der „Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G 8) (Richtlinie Ganztag und Betreuung)“, sowie der zum 01.01.2026 in Kraft getretenen „Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter (im folgenden „Richtlinie zur Betriebskostenförderung“). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ganztags- und Betreuungsangebote ergänzen die verlässliche Schulzeit in einem festen zeitlichen Rahmen. Sie sollen zu einer kindgerechten Gestaltung und zur Öffnung der Schule gegenüber ihrem sozialen Umfeld beitragen sowie die Situation berufstätiger Eltern/Erziehungsberechtigter oder Alleinerziehender erleichtern.

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