Für das im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von der Europäischen Kommission genehmigte Programm "EFRE 2021-2027 Rheinland- Pfalz" schreibt die Verordnung (EU) 2021/1060 (im Folgenden Dach-VO), die den rechtlichen Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021-2027 vorgibt, im Laufe der Programmumsetzung unter anderem folgende Schritte vor: Evaluierungen gem. Art. 44 Dach-VO: Grundlage bildet der bereits erstellte Evaluierungsplan für das EFRE-Programm 2021-2027. Halbzeitüberprüfung gem. Art. 18, Abs. 1 Dach-VO: Die Fortschritte des Programms in Bezug auf das Erreichen seiner Ziele (einschließlich der Querschnittsziele) sollen untersucht werden. Sollten die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung zu einer Anpassung des Programms führen, so muss nach Art. 18, Abs. 3 Dach-VO ein Änderungsantrag eingereicht werden. Abschließender Leistungsbericht gem. Art. 43 Dach-VO: Es soll bewertet werden, ob die Programmziele erreicht worden sind. Diese Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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