Der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach führt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 HRDG den bodengebundenen Rettungsdienst durch. Hierzu gehört gemäß § 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 HRDG die Durchführung der Notfallrettung. Die Notfallrettung umfasst die medizinische Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten durch dafür besonders qualifiziertes Personal und die notwendige Beförderung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln unter notfallmedizinischen Bedingungen. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren beschafft der Auftraggeber drei Fahrgestelle und deren Ausbau mit Kofferaufbau für den Einsatz als RTW.
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