Der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach führt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 HRDG den bodengebundenen Rettungsdienst durch. Hierzu gehört gemäß § 1 i. V. m. § 3 HRDG die Durchführung der Notfallrettung und insoweit auch die notärztliche Versorgung der Patienten. Die Notärzte werden mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zum Einsatzort verbracht. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren beschafft der Auftraggeber drei Fahrgestelle (Los 1 - schnellstmöglich) und deren Ausbau für den Einsatz als NEF (Los 2).
Lose (2)
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