Rahmenvertrag „Los 3 Sicherheitsbeleuchtung“
Mindestmenge durchzuführender Prüfungen (Anzahl) (Untergrenze): 30
Geschätzte Menge durchzuführender Prüfungen (Anzahl) (Grundlage für die Kalkulation) !!!_Grundlaufzeit 2 Jahre!!!!): 76
Höchstmenge durchzuführender Prüfungen (Anzahl) (Obergrenze): 164
Es handelt sich um eine einseitig verbindliche Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung. Hierbei verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) einseitig gegenüber dem Auftraggeber (AG), die vertraglich festgelegte Obergrenze (Maximale Anzahl durchzuführender Prüfungen je definierter Prüfleistung (= Höchstmenge / Maximales Auftragsvolumen)) auf Abruf innerhalb der definierten Frist zu erbringen.
Eine Verpflichtung des AG zum Abruf über die Untergrenze (Minimale Anzahl durchzuführender Prüfungen je definierter Prüfleistung (= Mindestmenge / Minimales Auftragsvolumen)) hinaus besteht jedoch nicht.
Lose (1)
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