Vergabe einer Konzession über die ?Durchführung des Einkaufs der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Aichach? (Dienstleistungskonzession).
Der Gegenstand des Auftrags wird als Dienstleistungskonzession eingestuft. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Konzessionsnehmer.
Dienstleistungskonzessionen unterliegen im Unterschwellenbereich nicht unmittelbar den vergaberechtlichen Bestimmungen. Zur Wahrung der erforderlichen Transparenz und des wettbewerblichen Charakters wie auch einer möglichen Binnenmarktrelevanz wird das Verfahren dennoch im Wege einer Auftragsbekanntmachung uneingeschränkt publiziert und im Anhalt an die für die Vergabe von Aufträgen im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung geltenden Bestimmungen geführt, ohne dass diese Bestimmungen rechtliche Anwendung finden.
Einkauf der Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Aichach
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