Elektrische Anlagen für den Neubau eines Betriebshofes auf dem Gelände des bestehenden Betriebshofes am Giebel 46
Zusätzlich zu der Herstellung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist die optionale Beauftragung von Wartungsleistungen Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Preise für die Wartungsleistung müssen – neben den Preisen für die Hauptleistungen - von den Bietern in das Leistungsverzeichnis eingetragen werden und fließen in die Angebotswertung ein.
Die Wartungsleistungen können nach Bedarf des Auftraggebers optional abgerufen werden, spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme der hergestellten Anlage. Die Laufzeit des Wartungsvertrages beträgt 4 Jahre ab Abnahme.
Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Inanspruchnahme der Option. D.h. der zukĂĽnftige Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf den Abruf der Wartungsleistungen, ist aber verpflichtet, die Wartungsleistung bei Inanspruchnahme der Option durch den Auftraggeber zu erbringen.
Mit Zuschlag wird das Optionsrecht Vertragsbestandteil. Die AusĂĽbung des Optionsrechts durch den Auftraggeber stellt keinen neuen Auftrag im rechtlichen Sinne dar.
Nähere Informationen zu den Wartungsleistungen und den zugehörigen Rahmenbedingungen sind dem anliegenden Wartungsvertrag sowie den Vergabe -und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Nähere Informationen zu den Wartungsleistungen und den zugehörigen Rahmenbedingungen sind dem anliegenden Wartungsvertrag sowie den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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