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Elektroplanung - Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - KG 440 und 450

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Auftraggeber

Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Pforzheim

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
13. September 2024
Veröffentlichungsdatum
13. August 2024

Beschreibung

Bahnhofstr. 22, 75172 Pforzheim, Pforzheim, Bahnhofstr. 22, Instandsetzung, Interimsunterbringung Amtsgericht, Elektroplanung - Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - KG 440 und 450, Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 3 sowie 5 bis 8 sowie Besondere Leistungen der Leistungsphase 8 Die Planungsaufgabe umfasst die Innensanierung für die Interimsunterbringung des Amtsgerichts zur Durchführung von Strafverhandlungen, welche im Zuge der Erweiterung des Amtsgerichts in der Lindenstraße erforderlich ist. Es ist vorgesehen nur die Teilbereiche des Gebäudes zu sanieren, welche für die Interimsunterbringung benötigt werden. Dafür müssen in einem ersten Schritt im Erdgeschoss (EG) der Eingangsbereich, angrenzende Teilbereiche mit Treppenhaus, im Untergeschoss (UG) die Haftzellen, die Gefangenenzufuhr sowie im ersten Obergeschoss (1.OG) der Sitzungssaal mit angrenzenden Räumen saniert werden. Im EG sollen bestehende Büroräume zu einem Sitzungssaal umgebaut werden. Im Wesentlichen bleibt die vorhandene Raumstruktur jedoch unverändert. Für die Interimsflächen sind Beleuchtungserneuerungen und Versorgungen für die allgemeine Stromversorgung notwendig. Es sind gebäudetypische Kommunikationsanlagen und Sicherheitseinrichtungen zu planen wie z.B. strukturierte Datenverkabelung; Brandmeldeanlage, falls baurechtlich oder gemäß Brandschutzkonzept notwendig; Zutrittskontrollsystem; Zellenrufanlagen für die Gewahrsamszellen; Videoüberwachung; Sprechanlagen; Beleuchtungssteuerungen. Die erforderlichen Umbauarbeiten im Inneren müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Kostenziel: KG 440: 75.000,00 € brutto; KG 450: 100.000,00 € brutto Terminziele: Baubeginn im Januar 2026, Baufertigstellung im August 2026 Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25. Juli 2017 (GABI., S.453) zu erfüllen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Regelungen gemäß "Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrads VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" verpflichtet

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