Die zu erbringenden Leistungen beinhalten die Containergestellung, Antransport zur Anfallstelle, Abtransport zur Entsorgungsanlage, Einholung, Erstellung bzw. Bearbeitung und das Vorhandensein aller behördlichen Genehmigungen und Nachweise sowie die Entsorgungskosten der Entsorgungsanlage.
Weiterhin gehört die Verwiegung, Konditionierung und die Verpackung für den vorgesehenen Entsorgungsweg zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Die Befüllung der Container erfolgt bauseits. Für die Container steht ein befestigter Stellplatz in ausreichender Größe zur Verfügung. Eventuell anfallende Nebenkosten, die für die Ausführung der Leistungen erforderlich sind, sind in die Leistungen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütetet.
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