Im Rahmen der Baufeldfreimachung für das Neubauvorhaben sind alle auf dem Baugrundstück aufgehaldeten Böden mit einem Gesamtvolumen von etwa 6 8.000 m 3 ( feste Masse) a bzufahren und fachgerecht zu entsorgen. N ach Abschluss der Kampfmittelbergung sind zudem ca. 550 m3 Siebrückstande ( Bauschutt mit nicht mineralischen Störstoffen ; sog. Ü b
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