Entwicklung einer EDV unter Berücksichtigung der maßgebeblichen Informations- und Geldflüsse sowie Pflichten und jeweiligen Fristen der zuständigen Stelle nach dem Pflegeberufegesetz
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Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz ist die nach § 13 Abs. 1 der Landesverordnung zur Umsetzung der Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege zuständige Stelle in Rheinland-Pfalz. Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes (PflBG) wurde die Pflegeausbildung neu gere-gelt. Die bisherigen drei Berufsausbildungen zur Altenpflege, zur Gesundheits- und Kran-kenpflege und zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden zu einer gemeinsamen beruflichen Ausbildung (Pflegefachfrau / Pflegefachmann) mit Spezialisierungsmöglichkei-ten (Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Altenpfleger) zusammengeführt. Außer-dem wurde inzwischen die hochschulische Pflegeausbildung und in absehbarer Zeit die generalistische Pflege(fach)assistenzausbildung eingeführt. Die Finanzierung der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung erfolgt über ei-nen Ausgleichsfonds auf Landesebene. Diese erstreckt sich auf die Betriebskosten der Pflegeschulen, die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung und die Kosten der praktischen Ausbildung. In den Ausgleichsfonds zahlen alle zugelassenen Krankenhäuser sowie alle zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ein, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Auch das jeweilige Bundesland sowie die soziale und die pri-vate Pflegeversicherung sind an der Finanzierung des Ausgleichsfonds zu beteiligen. Aus dem Ausgleichsfonds werden die Ausbildungskosten der beruflichen Pflegeausbildung finanziert und entsprechende Mittel an die ausbildenden Krankenhäuser, stationären Pfle-geeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste ausgezahlt. Auch die Pflegeschulen er-halten Mittel aus dem Ausgleichsfonds. Ziel dieses Verfahrens ist die Schaffung und Si-cherung zusätzlicher Ausbildungsplätze durch eine wettbewerbsneutrale Finanzierung der Ausbildungskosten. Der Auftragnehmer muss nach Vergabe des Auftrages ein Online-System bzw. Datenein-gabeportal und ein Datenverarbeitungsprogramm entwickeln, welches den gegenüber der zuständigen Stelle nach dem Pflegeberufegesetz benannten Ansprechpartnern der verfah-rensbeteiligten Einrichtungen und Pflegeschulen zur Befüllung und Übermittlung der maßgeblichen Daten sowie vonseiten der zuständigen Stelle zur Prüfung, Auswertung und Verarbeitung ebendieser zur Verfügung steht. Der Auftraggeber stellt eine Datenplattform (MS SQL SERVER 2019) zur Verfügung und gewährleistet die Datensicherung sowie den Datenschutz.
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