Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen haben sowohl der Bund als auch das Land inzwischen eine Vielzahl von Programmen aufgelegt. Dazu zählen die Hamburger Corona Soforthilfe, die Überbrückungshilfen 1 bis 4, die November- und Dezemberhilfen, die Neustarthilfen, der Corona Recovery Fonds, die Hamburger Corona Härtefallhilfe und weitere.
Mit der Abwicklung dieser Programme als bewilligende Stelle hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) beauftragt.
Durch immer wieder neue und verlängerte Programme ist es zu einer andauernden Arbeitsbelastung sowohl bei den Bewilligungsstellen als auch bei den Prüfenden Dritten, die die Anträge einreichen, gekommen.
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Der Bund hat vor diesem Hintergrund die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen mehrmals, zuletzt bis zum 30.09.2024 verlängert, in Ausnahmefällen (Details stehen aktuell noch nicht fest) dürfen auch nach dem Fristablauf weiterhin Schlussabrechnungen eingereicht werden. Die IFB Hamburg muss sich daher darauf einstellen, dass eine unbekannte Zahl von Schlussabrechnungen erst Ende 2024 und später eingereicht werden wird, deren (betrugs-) rechtliche Bearbeitung bis mindestens 31.12.2025 reichen könnte.
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