Die Leistung umfasst die Erfassung und Dokumentation von Untersuchungsflächen (UF) der im Anhang I der FFH-RL aufgeführten Lebensräume (LRT, vgl. Homepage des LAU https://lau.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Publikationen/Dateien/Kartieranleitungen/Kartieranleitung-Offenland_Mai2010.pdf) im Sinne einer Kartierung und Bewertung.
Die Bewertung erfolgt einerseits entsprechend der Kartieranleitung für die Offenland-LRT für Sachsen-Anhalt (LAU 2010, vgl. Homepage des LAU https://lau.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Publikationen/Dateien/Kartieranleitungen/Kartieranleitung-Offenland_Mai2010.pdf) und andererseits nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das LRT-Monitoring (BfN 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript481.pdf).
Die UF sind im Verbreitungsgebiet des jeweiligen LRT in Sachsen-Anhalt repräsentativ verteilt, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/natura2000/Dokumente/Nationaler_FFH_Bericht_2019/Verbreitungskarten/05_moore_s_qu_kombination.pdf.
Sollte der bezügliche FFH-LRT auf einer UF nicht nachgewiesen werden können, sind trotz-dem die Bewertungsparameter zu erfassen.
6 bereits eingerichtete UF, die bereits in der Monitoringperiode 2018–2023 erfasst wurden sind einmalig zu erfassen und datentechnisch zu dokumentieren.
Vom AG bereitgestellte digitale Arbeitsgrundlagen
Auszüge aus Monitoringkonzept, Lageangaben, bisherige Monitoringergebnisse, Luftbilder, Software BioLRT.
Vom AN zu übergebende Unterlagen/Leistungsbestandteile
Die Dokumentation der Leistung umfasst BioLRT-Datei, Geodaten, Kartendarstellung, Kurzbe-richt, zusammenfassender Kurzbericht, Fotos, Eintrag in online-Multibase-Datenbank.
Leistungszeit
Spätester Zeitpunkt zur Abgabe der Ergebnisse und der Rechnungslegung: 28.11.2024.
Mit der Übergabe des Werkes durch den AN bedingt sich der AG eine Prüffrist bis zum 12.12.2024 aus, die gegebenenfalls mit der Abnahme des Werkes endet. Die Abnahme kann auf Anforderung ausdrücklich erklärt werden. Eine Überweisung des Rechnungsbetrags gilt in der Regel als Abnahme der Leistung.
Zuschlagskriterien
A Preis 60 %
B Fachliche Qualifikation und Erfahrung 40 %
Lose (1)
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