Errichtung, Erhaltung und Betrieb eines Fernwärme-/Fernkälteversorgungsnetzes sowie einer Fernwärme-/Fernkälteversorgung des Wissenschafts- und Gründerparks „Auf dem Butterberg“ in Sankt Augustin mit Anschluss- und Benutzungszwang.
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Die Stadt Sankt Augustin plant die Entwicklung eines Wissenschafts- und Gründerparks "Auf dem Butterberg" in einem bauplanungsrechtlichen Sondergebiet (Bebauungsplan Nr. 112 - noch nicht in Kraft getreten). Für die Ansiedler besteht gemäß Satzung vom 27.01.2021 ein Anschlusszwang an das noch zu errichtende Fernwärme- / Fernkältenetz sowie ein Benutzungszwang der Fernwärme- und Fernkälteversorgung.
Die Fernwärme- und Fernkälteversorgung soll als öffentliche Einrichtung durch einen mit diesem Konzessionsverfahren zu suchenden Versorgungsunternehmen betrieben werden. Das Versorgungsunternehmen soll die Fernwärmeversorgungsanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben und, sofern erforderlich, zuvor errichten sowie die Fernwärme- und Fernkälteversorgung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausführen. Die Stadt Sankt Augustin behält sich dabei wesentliche Einfluss- und Abstimmungsrechte vor, um den Charakter der öffentlichen Einrichtung und die Anforderungen an das Bestehen eines Anschluss- und Benutzungszwangs zu wahren. Nähere Angaben sind in der Vorhabensbeschreibung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJHB18/documents enthalten. Über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinaus macht die Stadt Sankt Augustin keine Vorgaben im Hinblick auf die Form der Erzeugung der Wärme bzw. Kälte. Dem Konzessionär soll es freistehen, diese über eventuelle bestehende Anlagen abzuwickeln oder neue Anlagen im oder außerhalb des Konzessionsgebiets zu errichten. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens soll ein Wärmekonzessionsvertrag mit dem erfolgreichen Bieter abgeschlossen werden. Ohne Anspruch auf Verbindlichkeit wird für den Fall der vollständigen Besiedelung des Wissenschafts- und Gründerparks "Auf dem Butterberg" in Sankt Augustin der jährliche Wärmebedarf auf circa 3.763 MWh und der jährliche Kältebedarf auf circa 753 MWh geschätzt.
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