Das Vorhaben dient der Sicherstellung und Verbesserung des Hochwasserschutzes. Es wurde gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) vom Land Brandenburg auf den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz übertragen, um Maßnahmen zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes umzusetzen. Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage der GAK-Verwaltungsvorschrift Hochwasserschutz (GAK-VV-HWS) durch das jeweils zuständige Landesministerium.