Öffentliche Ausschreibung

Errichtung von Integrationsfachdiensten und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein

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Auftraggeber

Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Wichtige Fristen

Keine Fristinformationen verfügbar

Beschreibung

Das Integrationsamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren und Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (Integrationsamt) ist als Behörde für die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) zuständig und trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben die Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach Teil 3 SGB IX. Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Die Verträge mit den bisherigen 15 IFD und 4 EAA in Schleswig-Holstein werden mit Wirkung zum 30.06.2026 gekündigt. Insofern sind die Aufgaben der Integrationsfachdienste nach § 192 ff. SGB IX und der EAA nach § 185a SGB IX zum 01.07.2026 neu zu vergeben. Das Integrationsamt vergibt durch dieses Offene Vergabeverfahren die Einrichtung und den Betrieb für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis 30.06.2029 (36 Monate). Es besteht die Option einer Vertragsverlängerung um 24 Monate. Somit läuft der Vertrag längstens bis zum 30.06.2031. Die regionale Zuständigkeit der IFD und EAA in Schleswig-Holstein ist den einzelnen Losen zu entnehmen.

Lose (23)

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