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Erschließung Fernwärme 2025 Teil II mit Wasserleitung, LWL, Datenleitung, Strom, Abwasser und Sanierung SSK-Leitung

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Auftraggeber

Stadtwerke Waldkraiburg GmbH

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
17. Juni 2025
Veröffentlichungsdatum
21. Mai 2025

Beschreibung

Das Baufeld befindet sich im südlichen Teil des Stadtgebietes von Waldkraiburg. Es sind folgende Straßen betroffen: Beethovenstraße, Richard-Wagner-Straße und der Hangbereich zur Geothermie. Nach Inbetriebnahme der Geothermiequelle ist es Ziel der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH, die Stadt Waldkraiburg durch die Installation eines umfassenden Fernwärmenetzes wärmetechnisch zu erschließen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Erschließungsgebiet 2025 im südlichen Teil des Stadtgebietes, das auf bereits bestehenden Netzabschnitten aufbaut. Die prognostizierte Fernwärme-Trassenlänge beträgt für die Beethovenstraße und Richard-Wagner-Straße ca. 600 m einschließlich Hausanschlüsse. Weiterhin soll der Anschluss von der Johann-Strauß-Straße 32 (FW-Leitung auf Privatgrundstück verlegt) im Waldstück über den Hang mit einer Länge von ca. 125 m zur Geothermie erstellt werden. In verschiedenen Trassenabschnitten ist parallel zur Verlegung der Fernwärmeleitungen auch eine Verlegung von anderen Leistungsträgern (Strom, Wasser, LWL, Steuerkabel und Abwasser) vorgesehen. Die Verlegung erfolgt, soweit möglich, gemeinsam mit der Fernwärmeleitung, ansonsten wird nach gemeinsamer Festlegung ein eigener Rohrgraben erstellt. Die vorgesehenen Leistungen sind ausgeschrieben in Fernwärme-Hauptleitung, Fernwärme- HA, Wasserversorgung-Hauptleitung, Wasserversorgung-HA, LWL, Datenleitung, Strom und Abwasser. Angebote sind für alle Gewerke abzugeben. Die hier beschriebenen Bauleistungen sind nur zusammen und aus einer Hand auszuführen. Unvollständige Angebote sind unzulässig und werden nicht gewertet. Für die vorgegebenen Lose sind jeweils separate Rechnungen (siehe Pkt. 13 Gliederung der Rechnungen) zu erstellen. Die Bereiche und der genaue Umfang der neu zu verlegenden Spartenleitungen werden von den jeweiligen Spartenträgern bezeichnet. Ebenfalls unterliegt die Bauaufsicht den jeweiligen Spartenträgern bzw. dem dafür beauftragten Ingenieurbüro. Die Abrechnung des Rohrgrabens erfolgt für jedes Gewerk (FW, Strom, Wasser, und Abwasser) separat gem. Regelquerschnitt. Die Datenträger- und LWL-Leitungen werden im Fernwärmegraben mitverlegt.

Lose (1)

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