Die Kreisstadt St.Wendel verfügt über eine Fläche im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes (siehe Vergabeunterlagen).
Die Fläche liegt seit Jahren brach. Es soll nun auf dieser im Eigentum der Stadt befindlichen Fläche attraktiver, zentrumsnaher Wohnraum im Plangebiet geschaffen werden. Ziel ist, Raum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu schaffen.
Dem planerischen Konzept des Investors, der den Zuschlag im vorliegenden Konzept erhält, sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrunde zu legen. Die zeichnerischen Festsetzungen geben eine städtebauliche Struktur vor, die dem Konzept zugrunde zu legen ist.
Für die Entwicklung und Vermarktung soll im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens ein Investor gefunden werden, der die Fläche auf
eigenes Risiko entwickelt und veräußert. Der künftige Investor wird einen städtebaulichen Vertrag/Erschließungsvertrag mit der Stadt schließen, der auch eine Bauverpflichtung beinhalten wird. Die Flächen für die Erschließung und die zu bebauuenden Flächen sind zu erwerben. Ziel ist, dass die Erschließungsflächen nach Herstellung der Erschließungsanlagen in das Eigentum der Stadt ünertragen werden. Es steht dem Investor frei, ob er nach Herstellung der Erschließungsanlagen die erschlossenen Grundstücke an Bauwillige veräußert oder sie selbst bebaut und dann
veräußert bzw. vermietet. Voraussetzung für den Zuschlag ist u.a., dass der Investor im eigenen Haus über die Kompetenz zur Erschließung des Baugebiets verfügt oder sich durch entsprechende Planungsbüros verstärkt. Die mit den Planungsaufgaben betrauten Personen sind zu benennen.
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