Das Baufeld befindet sich im Stadtgebiet von Waldkraiburg. Es sind folgende Straßen betroffen:
Peter-Rosegger-Straße/Goetheplatz, Dieselstraße/Porschestraße, Daimlerstraße BA1 (Lindenthalstr.-Liebigstr.), Daimlerstraße BA2 (Liebigstr.-Schilcherlinie), Daimlerstraße – Anschluss Netzsch, Industriegebiet Teplitzer Straße/Traunreuter Straße BA1, Anton-Günter-Weg 1-14 BA1, Anton-Günther-Weg 22-48 BA2, Von-der-Tann-Straße/Aussiger Straße, Reichenberger Straße/Graslitzer Straße und Karlsbader Straße/Reichenberger Straße.
Nach Inbetriebnahme der Geothermie Quelle ist es Ziel der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH, die Stadt Waldkraiburg und das Industriegebiet durch die Installation eines umfassenden Fernwärmenetzes wärmetechnisch zu erschließen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Erschließungsgebiet 2026 - 2028, das auf bereits bestehenden Netzabschnitten aufbaut. Die prognostizierte Fernwärme-Trassenlänge beträgt ca. 7346 m einschließlich Hausanschlüsse. In verschiedenen Trassenabschnitten ist parallel zur Verlegung der Fernwärmeleitungen auch eine Verlegung von anderen Leistungsträgern (Strom, Wasser, LWL, Steuerkabel) vorgesehen. Die Verlegung erfolgt, soweit möglich, gemeinsam mit der Fernwärmeleitung, ansonsten wird nach gemeinsamer Festlegung ein eigener Rohrgraben erstellt. Die vorgesehenen Leistungen sind ausgeschrieben in Fernwärme-Hauptleitung, Fernwärme-Hausanschluss, Wasserversorgung-Hauptleitung, Wasserversorgung-Hausanschlüsse, LWL, Datenleitung und Strom sowie Pflaster- u. Asphaltarbeiten für die Stadt Waldkraiburg. Angebote sind für alle Gewerke abzugeben. Die hier beschriebenen Bauleistungen sind nur zusammen und aus einer Hand auszuführen. Unvollständige Angebote sind unzulässig und werden nicht gewertet. Für die vorgegebenen Gewerke sind jeweils separate Rechnungen (siehe Pkt. 13 Gliederung der Rechnungen) zu erstellen. Die Bereiche und der genaue Umfang der neu zu verlegenden Spartenleitungen werden von den jeweiligen Spartenträgern bezeichnet. Ebenfalls unterliegt die Bauaufsicht den jeweiligen Spartenträgern bzw. dem dafür beauftragten Ingenieurbüro.
Die Abrechnung des Rohrgrabens erfolgt für jedes Gewerk (FW, Strom und Wasser, Abwasser) separat gem. Regelquerschnitt.
Die Daten- und LWL-Leitungen werden im Fernwärmegraben mitverlegt.
Wenn in einem Gewerk nicht abgedeckte Positionen vorhanden sind, werden diese aus dem Hauptleistungsverzeichnis Versorgungsleitungen Fernwärme bzw. aus dem Leistungsverzeichnis Wasserversorgung übernommen.
Die ausführende Firma, deren Nachunternehmer bzw. das auf der Baustelle eingesetzte Personal, haben die entsprechenden Zulassungen bzw. Zertifikate gem. DVWG (W 1 gem. Arbeitsblatt GW 301) und AGFW (FW 02 gem. Arbeitsblatt FW 601) mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
Auf jeder Baustelle (Kolonne) müssen Bauleiter, Polier und der Kolonnenführer sowie der Vorarbeiter folgenden Ausweis mit sich führen.
Die Ausweise sind vor Baubeginn als Nachweis vorzulegen. (Mindestanforderung Bauleiter, Polier, Vorarbeiter).
Unfallfrei bei Erd- und Tiefbauarbeiten:
Qualifizierung nach den Technischen Regelwerken:
DVGW GW 129 (A) / VDE-AR-N 4224 / DWA-M 129 / AGFW-A FW 606
Lose (1)
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