Als oberste Bundesbehörde ist der Bundesrat verpflichtet, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden und ein Umweltmanagementsystem einzurichten. Entsprechend soll eine Erst-Zertifizierung nach EMAS durch eine/n akkredierte/n Umweltgutachter/in durchgeführt werden, die/der für den NACE-Code 84.11.0 prüfberechtigt ist. Der NACE-Code 84.11.0 beschreibt dabei den Zulassungsbereich "Allgemeine öffentliche Verwaltung".
Die Zertifizierung soll Ende erstes bzw. Anfang zweites Quartal 2025 nach Absprache durchgeführt werden.
Ein Ablaufplan ist dem Angebot beizufügen.
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