Frist abgelaufen

Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Stadtgebiet Wettin-Löbejün

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Auftraggeber

Stadt Wettin-Löbejün

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
26. September 2024

Beschreibung

Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 005/01-07/2024/komWä 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Wettin-Löbejün Markt 1 06193 Wettin-Löbejün Deutschland Telefonnummer: +49 34603/757-30 Telefaxnummer: +49 34603/757-15 E-Mail-Adresse: bauamt@mail-wl.de Internet-Adresse: https://www.stadt-wettin-loebejuen.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Die Stadt Wettin-Löbejün möchte bis 2025 die kommunale Wärmeplanung erstellen. Diese soll alle Ortsteile umfassen und das Strategiekonzept für zukünftige Investitionen darstellen. Menge und Umfang: Die Stadt Wettin-Löbejün möchte bis 2025 die kommunale Wärmeplanung erstellen. Diese soll alle Ortsteile umfassen und das Strategiekonzept für zukünftige Investitionen darstellen. Die Stadt Wettin-Löbejün ist im Zuge der Gemeindegebietsreform Sachsen-Anhalt 2011 aus dem Zusammenschluss der Städte und Gemeinden Löbejün, Wettin, Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz und Rothenburg entstanden. Die Einwohnerzahl der Gesamtgemeinde beläuft sich mit Stand 31.12.2023 auf 9758 Personen. Die Größe der Gemeine erstreckt sich auf 127 km². Die Gemeindestruktur ist als ländlich geprägt zu bezeichnen. Die Wärmegewinnung der Einzelhaushalte wie auch der kommunalen Einrichtungen erfolgt primär durch fossile Energieträger. Vereinzelt sind bereits in kommunalen Einrichtungen und privaten Gebäuden Wärmepumpen im Einsatz. Die Ortsteile Nauendorf und Priester verfügen über ein zentrales Gasversorgungssystem, welches jedoch nicht allen Haushalte und Objekten zur Verfügung steht. Vereinzelt finden sich noch Festbrennstoffe wie Holz und Kohle sowie Biomasse in Form von Holz-Pelletheizungen als primäre Heizquellen in privaten Haushalten. Das im Gemeindegebiet ansässige Burgymnasium im Ortsteil Wettin sowie die Kindertagesstätte im Ortsteil Merbitz verfügen ebenfalls über Holz-Pelletheizungen. Einzelmaßnahmen zur Wärmeplanung innerhalb des Stadtgebietes wurden noch nicht durchgeführt. Es liegt ein Zuwendungsbescheid zur "Erstellung der einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt WettinLöbejün" vor. Der hierin festgesetzte Bewilligungszeitraum endet zum 31.05.2025 [Ende des Bewilligungszeitraums gemäß Förderbescheid]. Es stehen der Kommune Brutto 95.160,00€ zur Verfügung. I. Angaben zum Verfahren und Verfahrensablauf 1. Auftraggeberin Auftraggeberin ist die Stadt Wettin-Löbejün Markt 1, 06193 Wettin-Löbejün vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Antje Klecar, dienstansässig ebenda, (im Folgenden: "Stadt Wettin-Löbejün" oder "Auftraggeberin") 2. Allgemeine Angaben zum Verfahren Die Stadt Wettin führt ein Vergabeverfahren nach UVvO zur Vergabe der Dienstleistungen für die kommunale Wärmeplanung durch. Fragen durch die Bieter zum Verfahren und zu den Verdingungsunterlagen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.evergabe.de zum entsprechenden Vergabeverfahren zu stellen. Die Beantwortung erfolgt als öffentliche Nachlieferung zu den Vergabeunterlagen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit des Teilnahmeantrages betreffen, so hat der Bieter die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Den Bietern wird die Gelegenheit gegeben, sich hinsichtlich der technischen Details, insbesondere hinsichtlich der vorhandenen Gebäude etc. ein eigenes Bild vor Ort zu verschaffen. Der Zuschlag soll im Oktober 2024 erfolgen. Die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden sein soll, endet nicht vor dem 31. Dezember 2024. Die Bieter erklären ihre Angebote als verbindlich bis zu diesem Termin. Die Auftraggeberin wird die nicht berücksichtigen Bieter entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen informieren. Die Bieter erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sämtliche Vergabeunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung dieser Unterlagen oder Teile hiervon außerhalb dieses Vergabeverfahrens ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt Wettin-Löbejün, Fachbereich Bauen- und Stadtentwicklung zulässig. 3. Einreichung der Angebote Die Bieter haben ihre Angebote bis spätestens 17.09.2024 einzureichen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch verschlüsselt über die Vergabeplattform evergabe.de. Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote oder nur per Telefax oder E-Mail eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Nicht nachgefordert werden Angaben im Preisblatt. Alle Angebotsteile und Bestandteile müssen eindeutig strukturiert und gekennzeichnet sein. Die mit dem Verfahrensbrief übersandten und entsprechend vom Auftraggeber vorgegebenen Unterlagen (z.B. Anlage 2 Preisblatt) sind zu verwenden und in die Angebotsdokumente zu integrieren. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Durch die angebotenen Honorare werden sämtliche vertragsgemäß vom Bieter zu erbringenden Leistungen und Pflichten vergütet und sämtliche Aufwendungen des Bieters hierzu, insbesondere alle gegenwärtigen und künftigen Steuern (ausgenommen Umsatzsteuer), Abgaben und Gebühren, Versicherungskosten, die sachlichen und persönlichen Kosten und Aufwendungen abgegolten, soweit nichts Anderes bestimmt ist. Preisnachlässe mit Bedingungen (z. B. für die Zahlungsfrist (Skonti)) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Weiteres siehe Verfahrensbrief Ort der Leistung: Stadt Wettin-Löbejün Markt 1 06193 Wettin-Löbejün OT Löbejün 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-190fdb7a919-39edb24ba19bf7ae 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 26.09.2024 10:00 Ablauf der Bindefrist: 28.10.2024 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Zahlungsbedingungen sind in Rechnung anzugeben 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : siehe Eigenerklärung zur Eignung 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Beginn: 28.10.2024 Ende: 30.05.2025 Straßenbau,Ausführungsplanung (Technische Ausrüstung),Städtebauplanung,Beratung/ Gutachten/ Studie (Technik)

Lose (1)

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