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EU-Jugendbotschafter@school

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Auftraggeber

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
13. März 2025
Veröffentlichungsdatum
11. Februar 2025

Beschreibung

Das Projekt "EU-Jugendbotschafter@school" startete 2020 als Pilotprojekt und ergänzt die be-stehenden Programme der Staatskanzlei um eine wichtige Zielgruppe. Gerade Jugendliche an Haupt- und Realschulen sind seltener in Kontakt mit Europa und gelten als schwerer erreichbar für politische Themen. Umso wichtiger ist es, mit zielgruppenspezifischen Programmen auf sie zuzu-gehen. Weiterhin handelt es sich bei diesem Projekt um ein "aufsuchendes" Bildungsprojekt, wel-ches Jugendliche in ihrer eigenen Lebenswirklichkeit abholt und deswegen besonders nied-rigschwellig ist. Es setzt außerdem die EMK-Empfehlung zur Europabildung um (u.a. Europabil-dung weg von rein schulischer Bildung hin zu non-formeller und außerschulischer Bildung). Nach nun mehr vier Schuljahren, in denen knapp 50 Klassen betreut werden konnten, soll das Projekt nun weitergeführt und ausgeweitet werden. Hierfür ist die Beauftragung eines fachlich versierten externen Partners notwendig. Um das Projekt gelingend umsetzen zu können ist vor allem die Auswahl und Schulung der Jugendbotschafter, die Abwicklung mit den Schulen, das laufende Monitoring, die Netzwerkkoordinierung und eine ggf. erforderliche Überarbeitung der inhaltlichen Module notwendig. Bestandteil der Ausweitung soll außerdem sein, das Projekt auch für andere Schulformen wie etwa Gesamtschulen, Sekundarschulen und Gymnasien zu öffnen, die einen erhöhten Bedarf haben. In Frage für das Projekt kommen ab dem Schuljahr 2025/2026 demnach weiterführende Schulen der Sekundarstufe I mit einem schulscharfen Sozialindex von 6 bis 9. Die Beauftragung eines externen Partners zur Durchführung des Projekts ist vor allem im Hinblick auf den hohen Arbeitsaufwand und die benötigte fachliche Expertise notwendig. Die vollständige Planung und Durchführung des Projekts "EU-Jugendbotschafter an Haupt- und Realschulen" kann mit den vorhandenen Ressourcen aufgrund der in IV A 2 bereits verankerten Aufgaben (u.a. die "Europa-Schecks", "Eurovisions", die Auszeichnungen Europaaktive Kommune/Europaaktive Zi-vilgesellschaft, Kooperation mit den EDs, Runde der EU-Beauftragten der Kommunen etc.) nicht geleistet werden. Auch die Auslagerung der Aufgaben an eine Bezirksregierung kommt aufgrund der benötigten Fachexpertise (insbesondere im pädagogischen Bereich) nicht in Frage.

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