Die Universitaet Freiburg beabsichtigt einen Rahmenvertrag für Vertretungsleistungen der eigenen Reinigungskräfte zu vergeben
Der Vertrag muss am 01.02.2024 beginnen und endet am 31.01.2026 bzw. wenn der gesamte Höchstbetrag von 300.000,00 Euro netto erreicht wurde.
Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl der Objekte zu reduzieren (bspw. bei Abmietungen, Umzug, Umstellung auf Fremdreinigung) oder zu erhöhen
(bspw. bei Neuanmietungen, Neubauten etc.) Die AG behält sich die Option vor den Rahmenvertrag um weitere 2 Jahre (01.02.2026 bis
31.01.2028) zu verlängern. Dies ist eine Option und muss von der AG nicht bezuschlagt werden
Die optionale Verlängerung beginnt am 01.02.2026. Diese endet am 31.01.2028 bzw. im Falle
der Verlängerungsoption, wenn der gesamte, maximale Höchstwert von 600.000,00 Euro
netto erreicht wurde (300.000,00 Euro netto für die erste Vertragslaufzeit + 300.000,00 Euro
netto für die optionale Verlängerung = 600.000,00 Euro netto). Die optionale Verlängerung
muss von der AG nicht bezuschlagt werden.
Gem. Vergabeunterlagen wird der ausgeschriebene Rahmenvertrag mit mehreren Dienstleistern geschlossen. Bei der jeweiligen Einzelbeauftragung bzw. dem Abruf aus dem Rahmenvertrag wird der Bieter der bei dieser Ausschreibung nach Auswertung d. Angebote die meisten Punkte erhalten hat zuerst angefragt, ob dieser die jeweilige Vertretungsleistung übernehmen kann. Falls das Unternehmen nicht kann wird der Zweitplatzierte auf Rangfolge 2 angefragt. Falls dieser auch nicht kann wird der Drittplatzierte mit den drittmeisten Punkten angefragt usw.
Es besteht keine Verpflichtung den Auftrag anzunehmen.
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