Der Auftraggeber schließt einen Rahmenvertrag über zu erbringende
Dienstleistungen, für die an den Anbieter keine Vergütung von Seiten des Auftraggebers
zu zahlen ist. Gegenstand der Rahmenvereinbarung soll die Schaffung eines Fahrrad-
Leasingmodells für alle berechtigten Mitarbeitenden des Auftraggebers sein. Der
Anbieter erbringt oder vermittelt gegenüber dem Auftraggeber sämtliche hierfür
erforderlichen Leistungen, insbesondere: • Leasing der Fahrräder, • Abwicklung von
Bestellung, Aus- und Rückgabe, • Serviceleistungen wie Inspektion, Wartung und
Reparatur, • Versicherung (und gegebenenfalls Mobilitätsservice) • Unterstützung bei
Garantie- und Gewährleistungsansprüchen, • Management der Leasing- und
Versicherungsverträge und • Schadens- und Störfallabwicklung Zudem soll die
Möglichkeit geschaffen werden, in einem sehr umfangreichen deutschen Händlernetz die
Fahrradbeschaffung im Kontext dieser Leistungsbeschreibung durch die Mitarbeitenden
zu ermöglichen. Es muss sich hierbei insbesondere um ortsansässige Händler handeln,
sodass für die Mitarbeitenden eine ortsnahe Nutzung möglich ist.
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