Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen beabsichtigt, den Tarifbeschäftigten und Beamten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Die Grundlage hierfür bildet der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst der Länder zur Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing sowie das Niedersächsische Besoldungsgesetz.