Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen beabsichtigt, den Tarifbeschäftigten und Beamten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Die Grundlage hierfür bildet der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst der Länder zur Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing sowie das Niedersächsische Besoldungsgesetz.
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