Frist abgelaufen

FE 82.0834/2024 Evaluation Zielgruppenprogramm - Blicki blickts

Die Angebotsfrist ist am 14. Mai 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
08.04.2024
Angebotsfrist
14.05.2024
Die Verkehrsinitiative des Blicki e.V. Blicki blickt’s (www.blicki-blickts.de) verfolgt das Ziel, Kinder für Gefahren, die durch Lkw und andere große Fahrzeuge entstehen, insbesondere für den Toten Winkel, zu sensibilisieren. Sie richtet sich an Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter. Die Kinder lernen richtiges, umsichtiges Verhalten gegenüber großen Kraftfahrzeugen und nehmen an einem Workshop teil, bei dem ein echter LKW an die Einrichtung kommt. Die Wissensvermittlung bei den Workshops erfolgt durch Teammitglieder. Die Vermittlung der Inhalte muss an die alterstypischen Voraussetzungen sowie das Verkehrsverhalten angepasst sein. Es ist weiterhin erforderlich, dass das didaktische Konzept zielführend und zielgruppengerecht ist. Mitwirkende müssen über ausreichende Qualifikationen verfügen, um zielgruppengerecht mit den Kindern interagieren zu können. Nicht zuletzt ist es notwendig, dass zumindest grundlegende Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Maßnahmendurchführung getroffen werden, die eine vergleichbare Umsetzung und Lernzielerreichung über die durchgeführten Veranstaltungen hinweg sichern. Ziel des Projekts ist es, Aussagen in Form einer Expertise darüber zu erhalten, ob bzw. inwieweit a) die vermittelten Inhalte relevant sind, um die Sicherheit von Kindern, insbesondere im Zusammenhang mit Lkw und großen Fahrzeugen bedeutsam zu verbessern, b) die genutzten Methoden geeignet sind, um diese Inhalte an die Zielgruppe der Kindergarten- und Schulkinder zu vermitteln, c) das didaktische Konzept zielgruppengerecht ist, d) die Materialien und genutzten Methoden ausreichend an den Entwicklungsstand der verkehrsrelevanten Fähigkeiten von Kindergarten und Grundschulkindern angepasst sind, e) das Personal, das an den Blicki Workshop Tagen mitwirkt, ausreichend befähigt wird bzw. qualifiziert ist, um die verschiedenen Aktionen zielgruppengerecht umzusetzen sowie f) ob ausreichende Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden um sicherzustellen, dass die Durchführung über verschiedene Veranstaltungen hinweg vergleichbar erfolgt. Im Zuge der Bewertung der Bildungsangebote sollen zunächst die Materialien gesichtet werden, die auf der Website der Verkehrsinitiative verfügbar sind. Weiterhin sollen die Materialien gesichtet werden, die angefordert werden können und die, die beim Workshop zur Verfügung gestellt werden. Mindestens zwei Blicki Workshoptage sollen beobachtet werden, um so zu einer Einschätzung zur Qualität von deren Durchführung zu kommen. Dabei ist auch der eingesetzte Evaluationsbogen zu bewerten. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in Form einer Expertise zusammengestellt werden, die auch Ansätze zu gegebenenfalls notwendigen Optimierungen umfasst. Auf eine detaillierte Ausführung in Form eines umfangreichen Berichts kann dabei verzichtet werden, und stattdessen eine prägnante Zusammenstellung der relevanten Informationen bereitgestellt werden. Können im Rahmen der Beauftragung Aspekte möglicherweise nicht in der erforderlichen Tiefe analysiert werden, so ist dies anzugeben und zumindest eine erste Einschätzung abzugeben. Diese Expertise soll auf die Bewertung der Inhalte, des didaktischen Konzepts, der Materialien und der Durchführung der Maßnahme beschränkt bleiben. Die Evaluation der Wirkung im Sinne einer Lernerfolgskontrolle ist nicht Gegenstand der Beauftragung. Ebenfalls müssen keine systematischen Daten über die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen oder zur Struktur und Anzahl der Teilnehmenden ermittelt werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
08.04.24
Fragenfrist
14.05.24
Abgabefrist
14.05.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • "Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht

    • - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
    • und
    • - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
    • Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
    • Erfahrung in der Evaluation von Programmen mit dem Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit
    • nachzuweisen durch: mindestens zwei wissenschaftliche Forschungsprojekte in den letzten 5 Jahren
    • Erfahrung in der Durchführung teilnehmender Beobachtungen zur Bewertung der Maßnahmenumsetzung
    • nachzuweisen durch: mindestens ein wissenschaftliches Forschungsprojekt in den letzten 5 Jahren
    • Fachpersonal mit Kenntnissen über die Entwicklung verkehrsrelevanter Fähigkeiten im Kindergarten- und Grundschulalter
    • nachzuweisen durch: Eigenerklärung 1 -ohne Formatvorlage
    • Fachpersonal mit Kenntnissen der kindlichen Verkehrspädagogik (insbes. Kindergarten- und Grundschulalter)
    • nachzuweisen durch: Eigenerklärung 2 - ohne Formatvorlage
    • Fachpersonal mit Kenntnissen im Bereich der Pädagogik für Kindergarten- und Grundschulalter
    • nachzuweisen durch: Eigenerklärung 3 - ohne Formatvorlage
    • Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

Zuschlagskriterien

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage156 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB24 Seiten
Vertragsentwurf37 KB4 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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