Beschreibung
Die Stadt Ronnenberg plant im Rahmen eines festgesetzten Sanierungsgebietes, die Revitalisierung ihres historischen Ortskerns. Ziel der Maßnahmen ist es u.a. die Attraktivität des öffentlichen Raumes zu erhöhen und diesen für alle nutzbar zu machen. Das historische Stadtbild und die historische Stadtstruktur mit ihrer Nutzungsmischung sind zu sichern und auszubauen. Die Qualitäten des
Ortsbildes sollen, unter Berücksichtigung der denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Bauwerke, herausgearbeitet und wiederhergestellt werden. Das Sanierungsgebiet ist in vier Fokusbereiche unterteilt. Das vorliegende Leistungsverzeichnis betrachtet den Fokusbereich 3, der die
Flächen rund um das Gemeinschaftshaus sowie den Alten Friedhof beinhaltet. Das Gemeinschaftshaus soll mit einem aufgewerteten Außenraum und repräsentativem Eingang als neuer Treffpunkt dienen. Hierfür ist auch eine Verbesserung der fußläufigen Erreichbarkeit und Anbindung an die Ortsmitte erforderlich. Die Funktion des Alten Friedhofs als attraktive Verbindung zwischen Kirchhügel und Gemeinschaftshaus soll gestärkt werden, u.a. durch ein neues Beleuchtungskonzept. Einen weiteren zentralen Aspekt der Sanierung bildet die
Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf dem Parkplatz am Gemeinschaftshaus. Der Flächenbedarf soll optimiert und mehr Grün in die Fläche integriert werden.
Zur Ausführung der Maßnahme wird die VOB/ B und VOB/ C vereinbart.
Das Leistungsverzeichnis umfasst im Wesentlichen die Gewerke:
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten
DIN 18331 Betonarbeiten
DIN 18335 Stahlbauarbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
Die ausgeschriebenen Bauleistungen sind grundsätzlich entsprechend allen DIN - Normen, den einschlägigen technischen Vorschriften, den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst sowie allen sonstigen bei Vertragsabschluss gültigen technischen Vorschriften und Auflagen der in Deutschland allgemein anerkannten Fach-, Sicherheits- und Aufsichtsbehörden und Gütergemeinschaften
auszuführen. Zusätzliche Festlegungen sind in den Hinweistexten und in den Positionen des Leistungsverzeichnis enthalten.