Öffentliche Ausschreibung

FP 8701- Umsetzung von Vorhaben der ländlichen Entwicklung i. R. d. Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien - Sterlingsweg Gehwegsanierung und Erneuerung der Beleuchtung

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Auftraggeber

Beschaffungsamt des BMI

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 11 Tage
Angebotsfrist
08. April 2026
Veröffentlichungsdatum
23. März 2026

Beschreibung

Kurzbeschreibung: Gehwegsanierung * ca. 200 m Bordsteine aufnehmen und entsorgen * ca. 1.350 m² Gehwegplatten aufnehmen und entsorgen * ca. 700 m³ Boden losen und verwerten * ca. 1.170 m² Planum * ca. 350 m³ Frostschutzschicht herstellen * ca. 175 m³ Schottertragschicht herstellen * ca. 30 Einbauteile im Gehweg schützen und höhenmäßig anpassen * ca. 1.300 m² Pflasterdecke aus Betonrechteckpflaster herstellen * ca. 30 m² Betonrechteckpflaster schneiden für Übergangsbereiche * ca. 20 m² Pflasterdeckenanpassung mit Mosaikpflastersteinen * ca. 900 m Bordstein TB aus Beton liefern und einbauen * ca. 50 m Bordstein HB aus Beton liefern und einbauen * ca. 100 m Bordstein aus Naturstein richten und anpassen * ca. 250 m² Oberboden liefern und andecken * ca. 250 m² Rasenansaat --- Erneuerung Straßenbeleuchtung: - ca. 550 m Demontage Freileitung Straßenbeleuchtung Rückbau und Entsorgung 17 Stk. alter Bestandsmasten der vorhandenen Straßenbeleuchtung mit Leuchtenköpfen - ca. 100 m³ Kabelgraben herstellen (Der Kabelgraben ist zum überwiegenden Teil, außer in einem Abschnitt, in den zu sanierenden Gehweg zu integrieren) - ca. 170 m² Grabenplanum - ca. 100 m³ Kabelgraben verfüllen - 17 Stk. Fundamentrohr für Straßenbeleuchtungsmasten einbauen - ca. 550 m Straßenbeleuchtungskabel verlegen - ca. 20 m² Asphalttragschicht im Bereich von Fahrbahnquerungen herstellen - ca. 20 m² Asphaltdeckschicht im Bereich von Fahrbahnquerungen herstellen - ca. 80 m Fugenarbeiten - ca. 550 m Trassenwarnband - 17 Stk. Kabelübergangskästen - 17 Stk. Mastleuchten - 17 Stk. konisch runder Stahlmast, feuerverzinkt, Lichtpunkthöhe ca. 6 m - 17 Stk. Beschilderung und Kennzeichnung der Masten - 2 Stk. Anschlüsse an vorhandene Netzeinspeisung herstellen --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

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