Nichtoffener, anonymer freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW (2013) für 10-12 Teilnehmende. Zur Bewerbung für die Teilnahme am Wettbewerb werden Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten aufgefordert. Für den Bereich der Schillingstraße zwischen Karl-Marx-Allee und Holzmarktstraße soll eine höhere Aufenthaltsqualität und eine allgemeine Aufwertung erzielt werden, die der ursprünglichen und neuen Bedeutung der Straße gerecht wird. Zeitgemäße Anforderungen an Klimaschutz und Klimaanpassung, Regenwasserversickerung, Verkehr und Nutzung müssen integriert werden. Im Rahmen des Wettbewerbs soll auch das Potential einer Neuordnung des Straßenraums der Schillingstraße untersucht werden. Erhaltungsrechtliche Belange an die städtebauliche Eigenart müssen berücksichtigt werden.
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet. Die Reihenfolge stellt keine Wichtung der Kriterien dar: Entwurfsidee/Leitgedanke; Gestalterische Qualität; Berücksichtigung und Weiterentwicklung des Bestands; Funktionale Qualität; Umweltqualität / Klimagerechtigkeit; Realisierbarkeit; Wirtschaftlichkeit. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Da die Umsetzung der Baumaßnahmen zu unterschiedlichen Zeiten realisiert wird und die Maßnahmen aus verschiedenen Förderungen bzw. zu verschiedenen Zeitpunkten gefördert werden, ist das Wettbewerbsgebiet in verschiedene Teilbereiche unterteilt. Die Beauftragung erfolgt jeweils sobald und soweit die Finanzierung gesichert ist. Folgende verbindliche Auftragsversprechen können zum jetzigen Zeitpunkt gegeben werden: Teilbereich 1 und 3 (ca. 9.000 m2): Beauftragung für LP 1/2 bis mindestens LP 5, optional weitere LP; Teilbereich 4 (ca. 15.000 m2): Beauftragung für LP 1/2 bis mindestens LP 3, optional weitere LP; Teilbereich 2 (ca. 2.700 m2, private Grundeigentümer): Beauftragung für LP 1/2, optional weitere LP. Das Ziel ist in jedem Fall, die Umsetzung eines einheitlichen Konzeptes mit einheitlicher Handschrift für das gesamte Wettbewerbsgebiet (keine Aufteilung in Lose). Verhandlungsverfahren: Die Ausloberin beabsichtigt im Anschluss an den Planungswettbewerb zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln. Sollten der Beauftragung des 1. Preisträgers wichtige Gründe entgegenstehen, beispielsweise wenn trotz Verhandlungen das Honorarangebot nicht akzeptabel ist oder zentrale vertragliche Regelungen nicht akzeptiert werden, werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis (Qualität des Entwurfs) mit 50% gewichtet. Weitere Zuschlagskriterien wären in diesem Fall: Honorarangebot (20%) sowie weitere projektspezifische Zuschlagskriterien (30%). Das gesamte Wertungssystem inkl. Zuschlagskriterien für die Vergabe der Planungsleistungen wird den Preisträgern dann im nachgelagerten VgV- Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verhandlung transparent zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt, den im Verhandlungsverfahren mit einem Zuschlag bedachten erfolgreichen Bieter, sofern dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen, im Wege eines Stufenvertrages (mit optionalen Leistungsstufen) mit mindestens den o.g. Leistungen für die Planung der Freianlagen (§39 HOAI), getrennt nach Teilbereichen zu beauftragen. Die Anforderungen werden abschließend mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt. Die Honorierung soll grundsätzlich nach HOAI mit gegebenenfalls zu verhandelnden Zu- oder Abschlägen erfolgen. Es ist beabsichtigt, die Honorarzone IV Mindestsatz für Freianlagen zu vereinbaren. Vorläufige Grundlage des Honorars bilden die anrechenbaren Kosten auf Grundlage der geprüften Kostenermittlung aus dem Wettbewerb.
Lose (1)
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