Dienstleistungsauftrag gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz:
Teil 1: Abklärungsgespräch zur Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit (FsE)
Teil 2: Kollektivkurs zur Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit (FsE)
Teil 3: Einzelcoaching zur Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit (FsE)
Eine Anbieterin kann ausschliesslich für das ganze Angebot offerieren. Teilaufträge sind nicht zulässig
Form des Angebots:
* Abklärungsgespräch FsE
Angebotsart: Einzelgespräch
Durchführung: nach Bedarf & Terminvorgaben Anbieterin
Dauer: 1x60min
* Kollektivkurs FsE
Kursart: Ganztageskurs
Durchführung: 6-7-mal jährlich
Kursdauer: Insgesamt 16 Kurstage verteilt auf 4 Wochen
Kursgruppengrösse: 7 bis 14 Teilnehmende
Kurstyp: Der Kurs ist als Blended Learning-Angebot (Kombination von Präsenzunterricht und
digitalem Lernen) durchzuführen. Anteil Präsenzunterrichts beträgt mind. 50% der gesamten
Kurszeit
* Einzelcoaching FsE
Angebotsart: Einzelgespräch
Durchführung: nach Bedarf & Terminvorgaben Anbieterin
Dauer: pro Teilnehmende in der Regel mind. 4 bis max. 10 Stunden Einzelcoaching à 60min.
Auftragsvolumen:
Jährlich sind folgende Angebote vorgesehen:
* Abklärungsgespräch FsE: ca. 110 Stunden
* Kollektivkurs FsE: 6-7 Kursdurchführungen
* Einzelcoaching FsE: ca. 200 Stunden
Für das Auftragsvolumen wird keine Garantie übernommen.
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