Die Gemeinde Holdorf plant den Neubau eines Erweiterungsbaus für ihre Grundschule "Barbara Schule".
Auf dem für den Neubau vorgesehenen Grundstück befinden sich bereits ein Wohngebäude und eine Garage, die von der Gemeinde abgebrochen werden. Das Grundstück liegt zentral in der Gemeinde Holdorf (Flurstück 86/15, 5, Holdorf, Größe 1.240 m²).
Im Rahmen des Gesamtvertrags sind folgende Leistungen zu vergeben:
- Planungs- und Bauleistungen
Der Auftragnehmer hat ein Festpreisangebot für alle Planungs-, Bau-, Liefer- und sonstigen Nebenleistungen einzureichen, die erforderlich sind, um das Projekt funktionsfähig und bezugsfertig fertigzustellen. Der Leistungsumfang umfasst auch die Beschaffung und funktionale Bereitstellung von mobilen Ausstattungen. Der Auftrag wird auf Grundlage einer Funktionsbeschreibung vergeben. Diese Funktionsbeschreibung enthält unter anderem ein vordefiniertes und verbindliches Raumprogramm.
- Inspektions- und Wartungsleistungen
Zusätzlich zu den Planungs- und Bauleistungen werden dem Auftragnehmer die Inspektions- und Wartungsleistungen für bestimmte technische Systeme/Fachgewerke übertragen, einschließlich einer entsprechenden Verlängerung der Gewährleistungsfristen. Die Inspektions- und Wartungsleistungen umfassen alle Arbeiten, die zur Erhaltung der Sicherheit, Funktionstüchtigkeit und des vorgesehenen Zustands der Systeme, Systemkomponenten und Bauteile erforderlich sind. Die verlängerten Gewährleistungsfristen einschließlich der in diesem Zusammenhang übertragenen Inspektions- und Wartungsleistungen betragen:
• Für technische Systeme/Fachgewerke: 5 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen
• Für Dach-/Dachabdichtungsarbeiten: 10 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen
- Vergütung und Finanzierung
Grundsätzlich ist der künftige Auftragnehmer für die Bereitstellung und Vorfinanzierung aller Planungs- und Bauleistungen bis zur Fertigstellung und Abnahme der Bauleistungen verantwortlich. Zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der Auftraggeber abschlagsweise Zahlungen zu definierten Meilensteinen während der Planungs- und Bauphasen festlegen. Die Vergütung der erbrachten Leistungen erfolgt nach Vorlage und Rechnungsstellung der erbrachten Leistungen.
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