Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
Staatliches Bauamt Passau
BIMA BPOL DEG Kasern Geb 2a-h,k Brandsch
2026_G0_Planung Inst baul Brandschutz
Maßnahmenbeschreibung:
Im Rahmen der Maßnahme „Instandsetzung des baulichen Brandschutzes“ sind am Standort
Deggendorf der Bundespolizei die bauliche Anpassung und Instandsetzung der Gebäude 2a
bis 2h sowie K durchzuführen, um die bauordnungsrechtliche Konformität herzustellen. Die
Maßnahme umfasst sämtliche Leistungsphasen der HOAI.
Grundlage der Maßnahme bilden die vorliegenden Brandschutznachweise sowie die
zugehörigen Prüfbescheinigungen der eingesetzten Prüfsachverständigen. Ziel der
Maßnahme ist die vollständige Umsetzung der in den Prüfbescheinigungen festgelegten
bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen sowie die lückenlose Dokumentation der
durchgeführten Maßnahmen. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Übereinstimmung der
ausgeführten Maßnahmen mit den Prüfbescheinigungen aufzuzeigen und von den
zuständigen Prüfsachverständigen zu bescheinigen.
In Summe sind ca. 43.000 m² Nutzfläche (NUF) zu bearbeiten. Die Kostenobergrenze
(KOG) für die Maßnahme beträgt 13,179 Mio. €.
Die Planung hat durch fachkundige und einschlägig erfahrene Fachplaner für baulichen
Brandschutz zu erfolgen. Diese müssen über nachgewiesene Erfahrung in der
ganzheitlichen Planung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten für Gebäude der
Gebäudeklasse 5 mit Anforderungen des Sonderbaus verfügen. Die Planungs- und
Ausführungsleistungen umfassen insbesondere:
• Prüfung und vollständige Übernahme der Anforderungen aus den vorliegenden
Brandschutznachweisen und Prüfbescheinigungen; gegebenenfalls Erarbeitung
ergänzender Nachweise,
• Erstellung der Ausführungs- und Detailplanung einschließlich Nachweisen für
Brandabschnittsbildung, Feuerwiderstand von Bauteilen, Abschottungen (Schotts),
flucht- und rettungswegbezogenen Maßnahmen sowie ggf. notwendiger Nachweise
für technische Anlagen (Brandmelde-, Entrauchungs-, Löschtechnik),
• Herstellung einer Löschwasserleitung einschließlich Einrichtung eines neuen,
hydraulisch geeigneten Hydranten am Standort zur Sicherstellung der erforderlichen
Löschwasserversorgung; hierzu zählen hydraulische Nachweise, Abstimmung mit
dem Wasserversorger und der Feuerwehr, erforderliche Anschlussgenehmigungen
sowie Durchführung von Druck- und Durchflussprüfungen,
• Koordination mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den
Prüfsachverständigen sowie Abstimmung mit dem Nutzer (Bundespolizei),
• Erstellung aller erforderlichen Dokumente für die Abnahme (Werk- und
Bestandspläne, geänderte Brandschutznachweise, Prüf- und Abnahmeprotokolle,
Mängellisten) und Mitwirkung bei der Abnahme durch die Prüfsachverständigen,
• Sicherstellung, dass die Ausführung den einschlägigen bauordnungsrechtlichen
Vorschriften und technischen Regeln entspricht.
Lose (1)
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