Gemäß § 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) i.V.m. Artikel 1 Ziffer 3a Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) haben alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besuchen, bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung und Betreuung an fünf Werktagen pro Woche im Umfang von acht Stunden täglich. Die Unterrichtszeiten finden dabei Anrechnung. Während der Ferienzeiten kann eine Schließzeit von insgesamt bis zu vier Wochen festgelegt werden. Von dieser Regelung macht die Gemeinde Wennigsen (Deister) Gebrauch. Das Land Niedersachsen fördert die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Form von Ganztagsschulen. Die Zuständigkeit zur Erfüllung des Ganztagsanspruchs liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Kommunen innerhalb der Region Hannover übernehmen diese Aufgabe auf Grundlage einer vertraglichen Aufgabenübertragung gemäß § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII und setzen diese Aufgabe in eigener Verantwortung um. Die Umsetzung des Betreuungsangebots zum Ganztag im Schulbetrieb sowie für die Rand- und Ferienzeiten basiert insbesondere auf dem Nds. Schulgesetz (NSchG), dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), dem Runderlass des Nds. Kultusministeriums zum Ganztag, der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Wennigsen (Deister) sowie den Beschlüssen des Rates zur Einführung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Wennigsen (Deister). Abweichend vom aufsteigenden Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung hat der Rat der Gemeinde Wennigsen (Deister) beschlossen, das Ganztagsangebot ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend ab 01.08.2026 für alle vier Schuljahrgänge vorzuhalten. Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der außerunterrichtlichen Ganztagsbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) sowie der Ferienbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) ab dem Schuljahr 2026/2027 an zwei Grundschulen an einen zuverlässigen Kooperationspartner. Für die außerschulische Ganztagsbetreuung während den Schulzeiten wird pro Grundschule ein trilateraler Vertrag abgeschlossen. Für die jeweilige Randzeiten- und Ferienbetreuungen werden bilaterale Verträge abgeschlossen. Die außerunterrichtlichen Betreuungsleistungen sind an zwei Standorten im Gemeindegebiet zu erbringen. Es handelt sich um die folgenden zwei Grundschulen (Standorte): - Grundschule Bredenbeck (Los 1) - Grundschule Wennigsen (Los 2) Bei der Ganztagsschule handelt es sich um ein Bildungs-, Erziehungs - und Betreuungsangebot für Grundschulkinder, dessen hauptsächliches Ziel in der chancengleichen Förderung und Stärkung der Kinder in ihrer Selbst-, Sozial-, Sach - und Wertekompetenz liegt. Dabei bietet die Grundschule Bredenbeck für alle 4 Jahrgänge (rd. 220 Schüler*innen an Sommer 2026) einen offenen Ganztag an. Die Grundschule Wennigsen (insgesamt rd. 356 Schüler*innen) bietet für die Jahrgänge 1 und 2 einen offenen Ganztag sowie für die Jahrgänge 3 und 4 einen teilgebundenen Ganztag an. Übergeordnetes Ziel ist die Durchführung einer gruppenorientierten, pädagogisch ausgerichteten, chancengleichen und verlässlich organisierten Ganztagsbetreuung inkl. Randzeitbetreuung. Dadurch soll auch ein wertvoller Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden. Darüber hinaus soll den Grundschulkindern eine sichere Umgebung geboten werden, in der sie ihre sozialen und emotionalen Fähigkeiten weiterentwickeln können. Die Betreuung soll zur Förderung individueller Fähigkeiten beitragen und den Kindern helfen, ihre Freizeit kreativ und sinnvoll zu gestalten. Bei der Umsetzung der Betreuungsleistungen sind die Maßgaben der jeweiligen Grundschulkonzepte (in der jeweils aktuellen Fassung) zu beachten. Die Ausgestaltung und die Schwerpunkte des Ganztagsangebots sowie der Rand- und Ferienzeiten sollen in enger Verbindung zu den jeweiligen Konzepten der Grundschulen stehen. Die Berücksichtigung der jeweiligen pädagogischen Grundsätze und Ausrichtungen der Grundschulen wird voraussetzt. Weitere Details sind den Projektunterlagen zu entnehmen.
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